Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › BVerfGG › § 88
BVerfGG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 71
  2. § 72
  3. Neunter Abschnitt · Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 10
  4. § 73
  5. § 74
  6. § 75
  7. Zehnter Abschnitt · Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 6 und 6a
  8. § 76
  9. § 77
  10. § 78
  11. § 79
  12. Elfter Abschnitt · Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 11 und 11a
  13. § 80
  14. § 81
  15. § 81a
  16. § 82
  17. § 82a
  18. Zwölfter Abschnitt · Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 12
  19. § 83
  20. § 84
  21. Dreizehnter Abschnitt · Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 13
  22. § 85
  23. Vierzehnter Abschnitt · Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 14
  24. § 86
  25. § 87
  26. § 88
  27. § 89
  28. Fünfzehnter Abschnitt · Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a
  29. § 90
  30. § 91
  31. § 91a (weggefallen)
  32. § 92
  33. § 93
  34. § 93a
  35. § 93b
  36. § 93c
  37. § 93d
  38. § 94
  39. § 95
  40. § 95a (weggefallen)
  41. Sechzehnter Abschnitt · Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 6b
  42. § 96
  43. Siebzehnter Abschnitt · Verfahren in den Fällen des § 13 Nummer 3a
  44. § 96a
  45. § 96b
  46. § 96c
  47. § 96d
  48. IV. Teil · Verzögerungsbeschwerde
  49. § 97a
  50. § 97b
  51. § 97c
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

§ 88 BVerfGG

Die Vorschrift des § 82 gilt entsprechend.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 87
Inhaltsverzeichnis
BVerfGG
Nächste Vorschrift →
§ 89

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 19,99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern. Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der jeweils nicht freigegebenen Kategorie.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.