Anlage BUZAV — (zu § 2 Abs. 1) Berechnung der Kennziffern der Grundsätze gemäß §§ 10 und 11 des Gesetzes über das Kreditwesen - Bekanntmachung Nr. 1/69 des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen, zuletzt geändert mit Bekanntmachung vom 23. September 1988 -
(Inhalt: Nicht darstellbarer Vordruck,
Fundstelle: BGBl. I 1994, 3742)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.