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Startseite › Gesetze › EUrlV › § 17
EUrlV
  1. § 1 Urlaubsjahr
  2. § 2 Gewährleistung des Dienstbetriebes
  3. (XXXX) §§ 3 und 4 (weggefallen)
  4. § 5 Urlaubsdauer
  5. § 5a Urlaubsdauer bei Übergang zu Teilzeit
  6. § 6 Anrechnung und Übertragung von Urlaub aus anderen Beschäftigungsverhältnissen
  7. § 7 Inanspruchnahme von Urlaub; Verfall des Urlaubs
  8. § 7a Urlaubsansparung zur Kinderbetreuung
  9. § 8 Widerruf und Verlegung
  10. § 9 Erkrankung
  11. § 10 Abgeltung
  12. § 11 (weggefallen)
  13. § 12 Zusatzurlaub
  14. § 13 Sonderregelungen für ehemals bundeseigene Unternehmen
  15. § 14 Zusatzurlaub für Beamtinnen und Beamte in besonderen Verwendungen
  16. § 15 Geltungsbereich
  17. § 16 Auslandsverwendung
  18. § 17 (weggefallen)
Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes

§ 17 EUrlV — (weggefallen)

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 16
Auslandsverwendung
Inhaltsverzeichnis
EUrlV

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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