(XXXX) BTWahl20250223AnO

Auf Grund des § 16 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594) ordne ich unter Aufhebung der Anordnung vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) an:

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am

23. Februar 2025statt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.