(XXXX) BTGO1980Anl6Bek 2025
Der Beschluss des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 25. März 2020 (BGBl. I S. 764), ist mit der Geschäftsordnung in der 1. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. März 2025 für die 21. Wahlperiode übernommen worden.
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat am 5. Juni 2025 gemäß § 107 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Absatz 3 der Strafprozessordnung und § 382 Absatz 3 der Zivilprozessordnung sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Absatz 2, § 194 Absatz 4 des Strafgesetzbuches (ebenfalls Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 17. Februar 2022 (BGBl. I S. 307), für die 21. Wahlperiode beschlossen; Nummer 14 Buchstabe b Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Zur Vollstreckung der Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802g ZPO).”
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.