§ 1 BSV 2015 — Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz für das Jahr 2015 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 18,7 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,8 Prozent.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.