§ 1 BSV 2012 — Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz für das Jahr 2012 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 19,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,0 Prozent.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.