§ 1 BSV 1997 — Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz für das Jahr 1997 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 20,3 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,9 vom Hundert.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.