(XXXX) BRPräsAmtsbezAnO

Auf Grund der mir am 29. März 1968 übertragenen Befugnis (Bundesgesetzbl. I S. 252) setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:

Direktor des Bundesrates.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.