§ 82 BRAO — Aufgaben des Schriftführers

Der Schriftführer führt das Protokoll über die Sitzungen des Vorstandes und der Kammerversammlung. Er führt den Schriftwechsel des Vorstandes, soweit es sich nicht der Präsident vorbehält.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.