§ 134 BRAO — Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Rechtsanwaltskammer
Die Hauptverhandlung kann gegen ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer, das nicht erschienen ist, durchgeführt werden, wenn das Mitglied ordnungsmäßig geladen und in der Ladung darauf hingewiesen wurde, dass in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. Eine öffentliche Ladung ist nicht zulässig.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.