Art I BRüG-Saar

Das Bundesgesetz zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger (Bundesrückerstattungsgesetz - BRüG) vom 19. Juli 1957, zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes vom 2. Oktober 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 809), wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften im Saarland eingeführt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.