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Gemäß § 76 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Ausübung der Befugnis zum Erlaß von Bestimmungen über die Dienstkleidung für hauptamtliche Mitarbeiter der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk dem Bundesminister des Innern.
Der Bundespräsident
Der Bundesminister des Innern
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.