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Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der beamteten Patentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr zu erlassen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.