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Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamten der Deutschen Bundespost

Ausfertigungsdatum:
30.03.1957
Fundstelle:
BGBl I 1957, 366
Stand:
20260506174742
(XXXX)

Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen für den Bereich der Deutschen Bundespost die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamten zu erlassen.

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