(XXXX) BPräsAmtsbezAnO 1995-09
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
"Kurator
der Museumsstiftung Post und Telekommunikation".Der Bundespräsident
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.