(XXXX) BPräsAmtsbezAnO 1987-08
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich für den Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Leiter einer Abteilung bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit folgende Amtsbezeichnungen fest:
Oberdirektor und Professor bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.