BPräsAmtsbezAnO 1974-12

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Ausfertigungsdatum:
11.12.1974
Fundstelle:
BGBl I 1975, 205
Stand:
20130405124610
(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:

Präsident des Umweltbundesamtes,

Vizepräsident des Umweltbundesamtes,

Erster Direktor und Professor beim Umweltbundesamt,

Direktor beim Umweltbundesamt.

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