Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
- Ausfertigungsdatum:
- 05.08.1970
- Fundstelle:
- BGBl I 1970, 1221
- Stand:
- 20120625152553
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
Direktor bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
Direktor des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (Geschäftsführender Direktor).
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.