BPräsAmtsbezAnO 1970-01

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Ausfertigungsdatum:
27.01.1970
Fundstelle:
BGBl I 1970, 144
Stand:
20260506174715
(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest

Direktor der Wissenschaftlichen Dienste beim Deutschen Bundestag.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.