Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
- Ausfertigungsdatum:
- 23.07.1969
- Fundstelle:
- BGBl I 1969, 1023
- Stand:
- 20260506174903
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest
1.
Präsident der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben
2.
Vizepräsident der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.