(XXXX) BPräsAmtsbezAnO 1961-11
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich die Amtsbezeichnung
Präsident des Bundesaufsichtsamtes
für das Kreditwesenfest.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.