(XXXX) BPräsAmtsbezAnO 1961-06
Gemäß § 2 des Bundespolizeibeamtengesetzes vom 19. Juli 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 569) in Verbindung mit § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich die Amtsbezeichnung
Leitender Regierungskriminaldirektorfest.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.