Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
- Ausfertigungsdatum:
- 06.10.1958
- Fundstelle:
- BGBl I 1958, 718
- Stand:
- 20260506174830
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 18. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1337) setze ich folgende Amtsbezeichnungen für Beamte im Bereich des Bundesministers für Verteidigung fest:
Präsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,
Vizepräsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,
Direktor beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung,
Direktor bei der Bundeswehrschule für Innere Führung.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.