§ 20 BPolHfV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Heilfürsorgevorschriften für die Bundespolizei vom 6. November 2005 (GMBl S. 1228) außer Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.