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Startseite › Gesetze › BPersVWO › § 54
BPersVWO
  1. Inhaltsübersicht
  2. Erster Teil · Wahl des Personalrates
  3. Erster Abschnitt · Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  4. § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
  5. § 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
  6. § 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
  7. § 4 Vorabstimmungen
  8. § 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
  9. § 6 Wahlausschreiben
  10. § 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
  11. § 8 Inhalt der Wahlvorschläge
  12. § 9 Sonstige Erfordernisse
  13. § 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
  14. § 11 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
  15. § 12 Bezeichnung der Wahlvorschläge
  16. § 13 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
  17. § 14 Sitzungsniederschriften
  18. § 15 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe
  19. § 16 Wahlhandlung
  20. § 17 Schriftliche Stimmabgabe
  21. § 18 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
  22. § 19 Stimmabgabe bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
  23. § 20 Feststellung des Wahlergebnisses
  24. § 21 Wahlniederschrift
  25. § 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
  26. § 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  27. § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
  28. Zweiter Abschnitt · Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter
  29. Erster Unterabschnitt · Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
  30. § 25 Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
  31. § 26 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl
  32. § 27 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl
  33. Zweiter Unterabschnitt · Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personenwahl)
  34. § 28 Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
  35. § 29 Ermittlung der gewählten Bewerber
  36. Dritter Abschnitt · Besondere Vorschriften für die Wahl eines Personalratsmitgliedes oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)
  37. § 30 Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis
  38. Vierter Abschnitt · Wahl der Vertreter der nichtständig Beschäftigten
  39. § 31 (weggefallen)
  40. Zweiter Teil · Wahl des Bezirkspersonalrates
  41. § 32 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
  42. § 33 Leitung der Wahl
  43. § 34 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
  44. § 35 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
  45. § 36 Gleichzeitige Wahl
  46. § 37 Wahlausschreiben
  47. § 38 Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes
  48. § 39 Sitzungsniederschriften
  49. § 40 Stimmabgabe, Stimmzettel
  50. § 41 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  51. Dritter Teil · Wahl des Hauptpersonalrates
  52. § 42 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates
  53. § 43 Leitung der Wahl
  54. § 44 Durchführung der Wahl nach Bezirken
  55. Vierter Teil · Wahl des Gesamtpersonalrates
  56. § 45 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
  57. Fünfter Teil · Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
  58. § 46 Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  59. § 47 Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
  60. Sechster Teil · Besondere Verwaltungszweige
  61. § 48 (weggefallen)
  62. § 49 Personalvertretungen im Bundesnachrichtendienst
  63. § 49a
  64. § 50 Wahl einer Personalvertretung im Inland durch Beschäftigte in Dienststellen des Bundes im Ausland
  65. § 51 Vertrauensperson der lokal Beschäftigten (§ 120 des Gesetzes)
  66. Siebter Teil · Schlußvorschriften
  67. § 52 Berechnung von Fristen
  68. § 53 Übergangsregelung
  69. § 54 (Inkrafttreten)
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz

§ 54 BPersVWO — (Inkrafttreten)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 53
Übergangsregelung
Inhaltsverzeichnis
BPersVWO

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