Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › BPersVG › § 130
BPersVG
  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Personalvertretungen im Bundesdienst
  3. Kapitel 1 · Allgemeine Vorschriften
  4. § 1 Anwendungsbereich
  5. § 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
  6. § 3 Ausschluss abweichender Regelungen
  7. § 4 Begriffsbestimmungen
  8. § 5 Gruppen von Beschäftigten
  9. § 6 Dienststellenaufbau, gemeinsame Dienststellen
  10. § 7 Verselbstständigung von Nebenstellen und Dienststellenteilen
  11. § 8 Vertretung der Dienststelle
  12. § 9 Stellung der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
  13. § 10 Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
  14. § 11 Schweigepflicht
  15. § 12 Unfallfürsorge
  16. Kapitel 2 · Personalrat
  17. Abschnitt 1 · Wahl und Zusammensetzung des Personalrats
  18. § 13 Bildung von Personalräten
  19. § 14 Wahlberechtigung
  20. § 15 Wählbarkeit
  21. § 16 Zahl der Personalratsmitglieder
  22. § 17 Sitzverteilung auf die Gruppen
  23. § 18 Berücksichtigung der Beschäftigungsarten und Geschlechter
  24. § 19 Wahlgrundsätze und Wahlverfahren
  25. § 20 Wahlvorschläge
  26. § 21 Bestellung des Wahlvorstands durch den Personalrat
  27. § 22 Wahl des Wahlvorstands durch die Personalversammlung
  28. § 23 Bestellung des Wahlvorstands durch die Leiterin oder den Leiter der Dienststelle
  29. § 24 Aufgaben des Wahlvorstands
  30. § 25 Schutz und Kosten der Wahl
  31. § 26 Anfechtung der Wahl
  32. Abschnitt 2 · Amtszeit
  33. § 27 Zeitpunkt der Wahl, Amtszeit
  34. § 28 Vorzeitige Neuwahl
  35. § 29 Übergangsmandat und Restmandat bei Umstrukturierungsmaßnahmen
  36. § 30 Ausschluss eines Mitglieds und Auflösung des Personalrats
  37. § 31 Erlöschen der Mitgliedschaft
  38. § 32 Ruhen der Mitgliedschaft
  39. § 33 Eintritt von Ersatzmitgliedern
  40. Abschnitt 3 · Geschäftsführung
  41. § 34 Vorstand
  42. § 35 Vorsitz
  43. § 36 Anberaumung von Sitzungen
  44. § 37 Teilnahme- und Stimmrecht sonstiger Personen
  45. § 38 Zeitpunkt der Sitzungen und Nichtöffentlichkeit
  46. § 39 Beschlussfassung
  47. § 40 Beschlussfassung in gemeinsamen Angelegenheiten und in Gruppenangelegenheiten
  48. § 41 Ausschluss von Beratung und Beschlussfassung
  49. § 42 Aussetzung von Beschlüssen
  50. § 43 Protokoll
  51. § 44 Geschäftsordnung
  52. § 45 Sprechstunden
  53. § 46 Kosten der Personalratstätigkeit
  54. § 47 Sachaufwand und Büropersonal
  55. § 48 Bekanntmachungen und Aushänge
  56. § 49 Verbot der Beitragserhebung
  57. Abschnitt 4 · Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
  58. § 50 Ehrenamtlichkeit
  59. § 51 Versäumnis von Arbeitszeit
  60. § 52 Freistellung
  61. § 53 Auswahl der freizustellenden Mitglieder
  62. § 54 Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
  63. § 55 Schutz vor Kündigung, Versetzung, Abordnung und Zuweisung
  64. § 56 Besonderer Schutz der Auszubildenden
  65. Kapitel 3 · Personalversammlung
  66. § 57 Zusammensetzung, Leitung, Teilversammlung
  67. § 58 Nichtöffentlichkeit, Teilnahmerechte
  68. § 59 Ordentliche und außerordentliche Personalversammlung
  69. § 60 Zeitpunkt, Dienstbefreiung, Bezüge, Fahrtkosten
  70. § 61 Befugnisse
  71. Kapitel 4 · Beteiligung des Personalrats
  72. Abschnitt 1 · Allgemeines
  73. § 62 Allgemeine Aufgaben
  74. § 63 Dienstvereinbarungen
  75. § 64 Durchführung der Entscheidungen
  76. Abschnitt 2 · Unterrichtungs- und Teilnahmerechte, Datenschutz
  77. § 65 Monatsgespräch
  78. § 66 Informationspflicht der Dienststelle
  79. § 67 Beratende Teilnahme an Prüfungen
  80. § 68 Hinzuziehung in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  81. § 69 Datenschutz
  82. Abschnitt 3 · Mitbestimmung
  83. Unterabschnitt 1 · Verfahren der Mitbestimmung
  84. § 70 Verfahren zwischen Dienststelle und Personalrat
  85. § 71 Stufenverfahren
  86. § 72 Anrufung der Einigungsstelle
  87. § 73 Bildung und Zusammensetzung der Einigungsstelle
  88. § 74 Verfahren der Einigungsstelle
  89. § 75 Bindung an die Beschlüsse der Einigungsstelle
  90. § 76 Vorläufige Maßnahmen
  91. § 77 Initiativrecht des Personalrats
  92. Unterabschnitt 2 · Angelegenheiten der Mitbestimmung
  93. § 78 Mitbestimmung in Personalangelegenheiten
  94. § 79 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  95. § 80 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten
  96. Abschnitt 4 · Mitwirkung
  97. Unterabschnitt 1 · Verfahren der Mitwirkung
  98. § 81 Verfahren zwischen Dienststelle und Personalrat
  99. § 82 Stufenverfahren
  100. § 83 Vorläufige Maßnahmen
  101. Unterabschnitt 2 · Angelegenheiten der Mitwirkung
  102. § 84 Angelegenheiten der Mitwirkung
  103. § 85 Ordentliche Kündigung
  104. Abschnitt 5 · Anhörung
  105. § 86 Außerordentliche Kündigung und fristlose Entlassung
  106. § 87 Weitere Angelegenheiten der Anhörung
  107. Kapitel 5 · Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
  108. Abschnitt 1 · Bildung und Beteiligung der Stufenvertretungen
  109. § 88 Errichtung
  110. § 89 Wahl und Zusammensetzung
  111. § 90 Amtszeit und Geschäftsführung
  112. § 91 Rechtsstellung
  113. § 92 Zuständigkeit
  114. Abschnitt 2 · Bildung und Beteiligung des Gesamtpersonalrats
  115. § 93 Errichtung
  116. § 94 Anzuwendende Vorschriften
  117. § 95 Zuständigkeit
  118. Kapitel 6 · Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
  119. § 96 Zusammensetzung, Amtszeit, Teilnahmerechte
  120. § 97 Geschäftsführung und Rechtsstellung
  121. § 98 Stellungnahmerecht bei ressortübergreifenden Digitalisierungsmaßnahmen
  122. Kapitel 7 · Jugend- und Auszubildendenvertretung, Jugend- und Auszubildendenversammlung
  123. § 99 Errichtung
  124. § 100 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
  125. § 101 Größe und Zusammensetzung
  126. § 102 Wahl, Amtszeit und Vorsitz
  127. § 103 Aufgaben
  128. § 104 Zusammenarbeit mit dem Personalrat
  129. § 105 Anzuwendende Vorschriften
  130. § 106 Jugend- und Auszubildendenversammlung
  131. § 107 Stufenvertretungen
  132. Kapitel 8 · Gerichtliche Entscheidungen
  133. § 108 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, Anwendung des Arbeitsgerichtsgesetzes
  134. § 109 Bildung von Fachkammern und Fachsenaten
  135. Kapitel 9 · Sondervorschriften
  136. Abschnitt 1 · Vorschriften für besondere Verwaltungszweige
  137. § 110 Grundsatz
  138. § 111 Bundespolizei
  139. § 112 Bundesnachrichtendienst
  140. § 113 Bundesamt für Verfassungsschutz
  141. § 114 Bundesagentur für Arbeit und andere bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung
  142. § 115 Deutsche Bundesbank
  143. § 116 Deutsche Welle
  144. § 117 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
  145. Abschnitt 2 · Dienststellen des Bundes im Ausland
  146. § 118 Grundsatz
  147. § 119 Allgemeine Regelungen
  148. § 120 Vertrauensperson der lokal Beschäftigten
  149. § 121 Ergänzende Regelungen für die Dienststellen im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts mit Ausnahme der Dienststellen des Deutschen Archäologischen Instituts
  150. § 122 Ergänzende Regelungen für die Dienststellen des Deutschen Archäologischen Instituts
  151. § 123 Ergänzende Regelungen für die Dienststellen des Bundesnachrichtendienstes
  152. § 124 Ergänzende Regelungen für die Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
  153. Abschnitt 3 · Behandlung von Verschlusssachen
  154. § 125 Ausschuss für Verschlusssachen und Verfahren
  155. Teil 2 · Für die Länder geltende Vorschriften
  156. § 126 Anwendungsbereich
  157. § 127 Besonderer Schutz von Funktionsträgern
  158. § 128 Beteiligung bei Kündigungen
  159. Teil 3 · Schlussvorschriften
  160. § 129 Verordnungsermächtigung
  161. § 130 (weggefallen)
  162. § 131 (weggefallen)
Bundespersonalvertretungsgesetz

§ 130 BPersVG — (weggefallen)

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 129
Verordnungsermächtigung
Inhaltsverzeichnis
BPersVG

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Dabei kann eine Übermittlung von Daten in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Cookies und Pixel von Werbepartnern (z. B. Meta, Google Ads), um dir relevantere Werbung außerhalb dieser Seite zu zeigen und Conversions zu messen. Daten werden in die USA übertragen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.