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Startseite › Gesetze › BPersVG › § 130
BPersVG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Abschnitt 1 · Vorschriften für besondere Verwaltungszweige
  2. § 110 Grundsatz
  3. § 111 Bundespolizei
  4. § 112 Bundesnachrichtendienst
  5. § 113 Bundesamt für Verfassungsschutz
  6. § 114 Bundesagentur für Arbeit und andere bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung
  7. § 115 Deutsche Bundesbank
  8. § 116 Deutsche Welle
  9. § 117 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
  10. Abschnitt 2 · Dienststellen des Bundes im Ausland
  11. § 118 Grundsatz
  12. § 119 Allgemeine Regelungen
  13. § 120 Vertrauensperson der lokal Beschäftigten
  14. § 121 Ergänzende Regelungen für die Dienststellen im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts mit Ausnahme der Dienststellen des Deutschen Archäologischen Instituts
  15. § 122 Ergänzende Regelungen für die Dienststellen des Deutschen Archäologischen Instituts
  16. § 123 Ergänzende Regelungen für die Dienststellen des Bundesnachrichtendienstes
  17. § 124 Ergänzende Regelungen für die Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
  18. Abschnitt 3 · Behandlung von Verschlusssachen
  19. § 125 Ausschuss für Verschlusssachen und Verfahren
  20. Teil 2 · Für die Länder geltende Vorschriften
  21. § 126 Anwendungsbereich
  22. § 127 Besonderer Schutz von Funktionsträgern
  23. § 128 Beteiligung bei Kündigungen
  24. Teil 3 · Schlussvorschriften
  25. § 129 Verordnungsermächtigung
  26. § 130 (weggefallen)
  27. § 131 (weggefallen)
Bundespersonalvertretungsgesetz

§ 130 BPersVG — (weggefallen)

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 129
Verordnungsermächtigung
Inhaltsverzeichnis
BPersVG

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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