§ 12 BootsbMstrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die Bootsbauermeisterverordnung tritt am 1. September 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bootsbauermeisterverordnung vom 25. August 1992 (BGBl. I S. 1582) außer Kraft. Die Schiffbauermeisterverordnung vom 18. September 1996 (BGBl. I S. 1480) tritt am 31. August 2021 außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.