§ 12 BootsbMstrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Bootsbauermeisterverordnung tritt am 1. September 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bootsbauermeisterverordnung vom 25. August 1992 (BGBl. I S. 1582) außer Kraft. Die Schiffbauermeisterverordnung vom 18. September 1996 (BGBl. I S. 1480) tritt am 31. August 2021 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.