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Startseite › Gesetze › BNV › § 16
BNV
  1. Erster Abschnitt · Ausübung von Nebentätigkeiten
  2. § 1 (weggefallen)
  3. § 2 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
  4. § 3 Zulässigkeit von Nebentätigkeiten im Bundesdienst
  5. § 4 Vergütung
  6. § 5 Allgemeine Erteilung, Widerruf der Genehmigung
  7. § 6 Vergütungen für Nebentätigkeiten und Ablieferungspflicht
  8. § 7 Ausnahmen von § 6
  9. § 8 Abrechnung über die Vergütung aus Nebentätigkeiten
  10. Zweiter Abschnitt · Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn
  11. § 9 Genehmigungspflicht
  12. § 10 Grundsätze für die Bemessung des Entgelts
  13. § 11 Allgemeines Entgelt
  14. § 12 Entgelt für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeiten
  15. § 13 Festsetzung des Entgelts
  16. Dritter Abschnitt · Geltungsbereich, Berlinklausel, Inkrafttreten
  17. § 14 Geltung für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
  18. § 15 (weggefallen)
  19. § 16
Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit

§ 16 BNV

(Inkrafttreten)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 15
(weggefallen)
Inhaltsverzeichnis
BNV

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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