§ 1 BMVgVFAPrV — Errichtung

Für die Durchführung der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bundesverwaltung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1029) in der jeweils geltenden Fassung errichtet das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr als zuständige Stelle Prüfungsausschüsse.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.