Schlußformel BMPZVersAnO

Diese Anordnung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern und Bundesminister der Finanzen und tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.