III. BMPTBeamtRAnO

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig treten die Anordnungen über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 6. Juli 1982 (BGBl. I S. 959) und die Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei vom 7. Mai 1985 (BGBl. I S. 778), soweit sie denselben Bereich betreffen, außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.