Eingangsformel BMLEHStruBVfPAktV
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat verordnet aufgrund der OWiG-Papierakte-Übertragungsverordnung vom 12. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 324):
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.