§ 4 BMIWidVertrAnO — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern vom 27. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3453) außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.