IV. BMinUWidAnO 2002

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2002 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor dem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor dem Inkrafttreten erhoben worden sind.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.