Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft. Gleichzeitig treten die Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für die Deutsche Bundespost und die Bundesdruckerei vom 19. Dezember 1967 (BGBl. 1968 I S. 57), die Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung im Geschäftsbereich des Bundesministers für Post und Telekommunikation vom 16. Februar 1990 sowie die Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung im Bereich des Direktoriums der Deutschen Bundespost vom 5. März 1990 außer Kraft.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.
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