§ 1 BMIBGebV — Erhebung von Gebühren und Auslagen

Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden:

1.

Bundespolizeigesetz,

2.

Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz,

3.

BDBOS-Gesetz,

4.

BDBOS-Zertifizierungsverordnung,

5.

Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung,

6.

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung),

7.

BSI-Gesetz,

8.

De-Mail-Gesetz,

9.

Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen,

10.

Waffengesetz,

11.

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.