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Startseite › Gesetze › BMG › § 58
BMG
  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Meldebehörden
  4. § 2 Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden
  5. § 3 Speicherung von Daten
  6. § 4 Ordnungsmerkmale
  7. § 5 Zweckbindung der Daten
  8. § 6 Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters
  9. § 7 Meldegeheimnis
  10. Abschnitt 2 · Schutzrechte
  11. § 8 Schutzwürdige Interessen der betroffenen Person
  12. § 9 (weggefallen)
  13. § 10 Auskunftsrecht der betroffenen Person
  14. § 11 Auskunftsbeschränkungen
  15. § 12 Recht auf Berichtigung
  16. § 13 Aufbewahrung von Daten
  17. § 14 Löschung von Daten
  18. § 15 Aufbewahrung und Löschung von Hinweisen
  19. § 16 Anbieten von Daten an Archive
  20. Abschnitt 3 · Allgemeine Meldepflichten
  21. § 17 Anmeldung, Abmeldung
  22. § 18 Meldebescheinigung
  23. § 18a Meldedatensatz zum Abruf
  24. § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
  25. § 20 Begriff der Wohnung
  26. § 21 Mehrere Wohnungen
  27. § 22 Bestimmung der Hauptwohnung
  28. § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
  29. § 23a Elektronische Anmeldung
  30. § 24 Datenerhebung, Meldebestätigung
  31. § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
  32. § 26 Befreiung von der Meldepflicht
  33. § 27 Ausnahmen von der Meldepflicht
  34. Abschnitt 4 · Besondere Meldepflichten
  35. § 28 Besondere Meldepflichten für Binnenschiffer und Seeleute
  36. § 29 Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
  37. § 30 Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten
  38. § 31 Verarbeitungsbeschränkungen
  39. § 32 Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen
  40. Abschnitt 5 · Datenübermittlungen
  41. Unterabschnitt 1 · Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen
  42. § 33 Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden
  43. § 34 Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen
  44. § 34a Personensuche und freie Suche im automatisierten Abruf
  45. § 35 Datenübermittlungen an ausländische Stellen
  46. § 36 Regelmäßige Datenübermittlungen
  47. § 37 Datenweitergabe
  48. § 38 Auswahldaten für automatisierte Abrufe und für Datenübermittlungen über Personengruppen
  49. § 39 Verfahren des automatisierten Abrufs
  50. § 39a Datenbestätigung für öffentliche Stellen
  51. § 40 Protokollierungspflicht bei automatisiertem Abruf und bei Datenbestätigung
  52. § 41 Zweckbindung übermittelter Daten und Hinweise
  53. § 42 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  54. § 43 (weggefallen)
  55. Unterabschnitt 2 · Melderegisterauskunft
  56. § 44 Einfache Melderegisterauskunft
  57. § 45 Erweiterte Melderegisterauskunft
  58. § 46 Gruppenauskunft
  59. § 47 Zweckbindung der Melderegisterauskunft
  60. § 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
  61. § 49 Automatisierte Melderegisterauskunft
  62. § 49a Datenbestätigung
  63. § 50 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
  64. § 51 Auskunftssperren
  65. § 52 Bedingter Sperrvermerk
  66. Unterabschnitt 3 · Zeugenschutz
  67. § 53 Zeugenschutz
  68. Abschnitt 6 · Ordnungswidrigkeiten
  69. § 54 Bußgeldvorschriften
  70. Abschnitt 7 · Sonstige Vorschriften, Schlussvorschriften
  71. § 55 Regelungsbefugnisse der Länder
  72. § 56 Verordnungsermächtigungen
  73. § 57 Verwaltungsvorschriften
  74. § 58 (weggefallen)
Bundesmeldegesetz

§ 58 BMG — (weggefallen)

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 57
Verwaltungsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
BMG

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