II. BKOrgErl 2021
Es erhalten
1.
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz;
2.
das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Bezeichnung Bundesministerium des Innern und für Heimat;
3.
das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Bezeichnung Bundesministerium der Justiz;
4.
das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Bezeichnung Bundesministerium für Digitales und Verkehr;
5.
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Bezeichnung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.