II. BKOrgErl 2021

Es erhalten

1.

das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz;

2.

das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Bezeichnung Bundesministerium des Innern und für Heimat;

3.

das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Bezeichnung Bundesministerium der Justiz;

4.

das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Bezeichnung Bundesministerium für Digitales und Verkehr;

5.

das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Bezeichnung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.