V. BKOrgErl 2013
Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Zuständigkeiten für
1.
Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten;
2.
Stadtentwicklung, Wohnen, Ländliche Infrastruktur und öffentliches Baurecht übertragen.
Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.