(XXXX) BKOrgErl 1995-05
Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
Dem Bundesministerium der Verteidigung wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeit für das Wehrsoldgesetz übertragen.
Der Bundeskanzler
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.