IV. BKOrgErl 1991
Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen wird aufgelöst.
Die personellen und sachlichen Mittel des Ministeriums werden wie folgt übertragen:
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auf das Bundesministerium für Familie und Senioren die Unterabteilung Z A;
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auf das Bundesministerium des Innern alle übrigen personellen und materiellen Mittel.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.