I. BKOrgErl 1991-04
Dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit die Zuständigkeit für Wein, Likörwein, Schaumwein sowie weinhaltige Getränke (einschließlich Überwachung) übertragen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.