I. BKOrgErl 1977

Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit werden dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeiten für folgende Bereiche übertragen:

- Krankenhäuser sowie Technik in Medizin und Krankenhaus,

- Gebührenrecht für Ärzte und übrige Gesundheitsberufe,

- medizinische Rehabilitation.

Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.