§ 7 BKMZustAnO — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.

die Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 18. Februar 2005 (BGBl. I S. 453),

2.

die Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 15. März 2009 (BGBl. I S. 598) sowie

3.

die Allgemeine Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 18. Februar 2005 (BGBl. I S. 454).

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.