(XXXX) BKMBek

Die durch Ziffer IV des Organisationserlasses vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) geschaffene oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers führt seit dem 22. Oktober 2002 die Bezeichnung "Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien".

Der Chef des Bundeskanzleramtes

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.