§ 1 BismStiftG — Rechtsform der Stiftung
Unter dem Namen "Otto-von-Bismarck-Stiftung" wird mit Sitz in Aumühle-Friedrichsruh eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.