Anhang 4 BioAbfV — (zu § 11 Absatz 2)Lieferschein gemäß § 11 Absatz 2 der Bioabfallverordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 706 — 708;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Der Lieferschein ist vom Bioabfallbehandler oder Gemischhersteller (§ 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1) bzw. bei unbehandelten Bioabfällen vom Entsorgungsträger, Erzeuger oder Besitzer (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2) auszustellen; das Original ist bis zum Bewirtschafter der Aufbringungsfläche (§ 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2) weiterzugeben. Eine Kopie (Aussteller und Zwischenabnehmer) und das Original (Bewirtschafter der Aufbringungsfläche) des jeweils vollständig ausgefüllten Lieferscheines ist 10 Jahre lang aufzubewahren.

Aussteller des Lieferscheines

(§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bzw. § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2) – Name und Anschrift:Lieferschein-Nr.:Lieferschein-Datum:

Chargennummer des Bioabfalls/Gemischs

(§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3):Höchstzulässige Aufbringungsmenge

(§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8)

t TM/ha/3 Jahre:

☐ 20 ☐ 30

Abgegebene Menge in t

(§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3):t TM/ha/12 Jahre (einmalige Aufbringung):

☐ 80  ☐ 120

Falls Zwischenabnehmer (§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)

(ggf. weitere Zwischenabnehmer auf zusätzlichem

Blatt) – Name und Anschrift:Bewirtschafter der Aufbringungsfläche

(§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2) – Name und Anschrift:

Abgabe (§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4) als

unbehandelter Bioabfall⃞ 

hygienisierend behandelter Bioabfall⃞ 

biologisch stabilisierend behandelter Bioabfall⃞ 

behandelter Bioabfall⃞ 

Gemisch⃞ 

(Gemisch mit Bioabfällen wie vorstehend angekreuzt)

Beschreibung (§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4) der

unvermischt verwendeten Materialien

ist beigefügt⃞ 

oder

siehe Düngemittelkennzeichnung⃞ 

Auflistung anderer als in Anhang 1 Nr. 1

genannter Bioabfälle (§ 6 Abs. 2) ist beigefügt⃞ 

Ergebnisse der Untersuchungen Bioabfälle oder Gemische (§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6)

Probenahme-Datum:Analysen-Nr.:

Blei

Cadmium

Chrom

Kupfer

Nickel

Quecksilber

Zinkmg/kg TM

mg/kg TM

mg/kg TM

mg/kg TM

mg/kg TM

mg/kg TM

mg/kg TMpH-Wert

Salzgehalt

OS als Glühverlust

Trockenrückstand

mg KCl/100 g FM

Gew. % TM

Gew. %

Fremdstoffe:

– Glas, Metall, plastisch nicht verformbare Kunststoffe > 1 mmGew. % TM

– sonstige Kunststoffe > 1 mmGew. % TM

– Steine > 10 mmGew. % TM

Begründung (§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6), wenn bei unbehandelten, hygienisierend oder biologisch

stabilisierend behandelten Bioabfällen einzelne Untersuchungen der Parameter nach § 4 Abs. 5

Satz 1 Nr. 2 nicht durchführbar sind, ist beigefügt.⃞ 

Untersuchungsstelle Prüfung Schadstoffe und weitere Parameter (§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7) – Name und Anschrift:

Untersuchungsstelle Prüfung der hygienisierten Bioabfälle (§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7) – Name und Anschrift:

Probenahme-Datum:

Analysen-Nr.:

Der Aussteller versichert, dass die Anforderungen

a) zur seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit nach § 3 Abs. 2 und 3 sowie

b) an die Schwermetallgehalte und Fremdstoffanteile nach § 4 Abs. 3 und 4, jeweils auch in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Satz 2,

eingehalten sind (§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5).

Bioabfälle/Gemisch für die Aufbringung auf Grünlandflächen und auf mehrschnittigen Feldfutterflächen

zulässig (§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 9)⃞ 

Ergebnisse der Bodenuntersuchung

(§ 11 Abs. 2a Satz 2; vom Bewirtschafter im Original des Lieferscheines auszufüllen)

Keine Bodenuntersuchung erforderlich (§ 9 Abs. 2 Satz 4)⃞ 

Bodenuntersuchung gemäß Klärschlammverordnung ist beigefügt (§ 9 Abs. 2 Satz 3)⃞ 

Probenahme-Datum:Analysen-Nr.:

Bleimg/kg TM

Bodenart Ton⃞

Cadmiummg/kg TM

Bodenart Lehm⃞

Chrommg/kg TM

Bodenart Sand⃞

Kupfermg/kg TMpH-Wert

Nickelmg/kg TM

Quecksilbermg/kg TM

Zinkmg/kg TM

Untersuchungsstelle Bodenuntersuchung (§ 11 Abs. 2a Satz 2; vom Bewirtschafter im Original des Lieferscheines auszufüllen) – Name und Anschrift:

Aufbringungsfläche (§ 11 Abs. 2a Satz 2; vom Bewirtschafter im Original des Lieferscheines auszufüllen)

(ggf. weitere Aufbringungsflächen auf zusätzlichem Blatt)

Gemarkung  Flur         Flurstücks-Nr.

oder alternativ Schlagbezeichnung  Größe      ha

/

Datum der Abgabe und

Unterschrift des

AusstellersFalls Zwischenabnehmer, Datum der Annahme/

Weitergabe und Unterschrift

(ggf. weitere Zwischenabnehmer auf zusätzlichem Blatt)Datum der Annahme

und Unterschrift des

Bewirtschafters der

Aufbringungsfläche

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