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Startseite › Gesetze › BinSchStrO › Anlage 5
BinSchStrO
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 28.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
  2. § 28.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
  3. § 28.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
  4. § 28.20 Segeln
  5. § 28.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
  6. § 28.22 Regelungen über den Verkehr
  7. § 28.23 Regelungen zum Sprechfunk
  8. § 28.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
  9. § 28.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
  10. § 28.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
  11. § 28.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
  12. § 28.28 Benutzung der Wasserstraßen
  13. § 28.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
  14. § 28.30 Übergangsbestimmungen
  15. Dritter Teil · Umweltbestimmungen
  16. Kapitel 29 · Gewässerschutz und Abfallbeseitigung auf Fahrzeugen
  17. § 29.01 Behandlung von Schiffsabfällen
  18. § 29.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht
  19. § 29.03 Sorgfaltspflicht beim Bunkern
  20. § 29.04 Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG)
  21. § 29.05 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
  22. Anlage 1 Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Staates,in dem der Heimat- oder Registerort des Fahrzeugs liegt(nur Hinweis)
  23. Anlage 2
  24. Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
  25. Anlage 4
  26. Anlage 5
  27. Anlage 6 Schallzeichen
  28. Anlage 7 Schifffahrtszeichen
  29. Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße
  30. Anlage 9 Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind:Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“
  31. Anlage 10 Liste der berauschenden Mittel und Substanzen
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Anlage 5 BinSchStrO

(ohne Inhalt)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Anlage 4
Inhaltsverzeichnis
BinSchStrO
Nächste Vorschrift →
Anlage 6
Schallzeichen

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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