Anlage 29 BinSchPersV — (zu § 79 Absatz 4 Nummer 2)Muster für besondere Berechtigung für Radar als gesonderte Karte bei Sportbootführerscheinen

(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 106)

(Vorderseite)

(Rückseite)

Anweisungen:

1.

Aktuelle(r) Name(n) des Inhabers

2.

Aktuelle(r) Vorname des Inhabers

Die Namen sind wie auf dem Personalausweis oder im Pass der betreffenden Person in UNICODE einzutragen.

Wird ein Name in UNICODE und in ASCII unterschiedlich geschrieben, so muss auch eine Transkription in ASCII in Klammern erfolgen.

3a.

Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)

3b.

Geburtsort (Stadt)

4.

Ausstellungsdatum des Sportbootführerscheins

5.

ggf. Ablaufdatum des Sportbootführerscheines, sofern vorhanden

6.

Ausstellender Verband (ausgeschrieben)

7.

Codierte besondere Berechtigung(en): R (für das Fahren unter Radar); M (für das Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter); Abschnitte mit besonderem Risiko wie in dem Europäischen Referenzdatenmanagementsystem (ERDMS) codiert

8.

Bezeichnung der ausstellenden Behörde der besonderen Berechtigung

9.

Ausstellungsdatum der besonderen Berechtigung

10.

lfd. Nummer der besonderen Berechtigung

Visuelle Merkmale des Befähigungszeugnisses: Grundfarbe hellblau, nach ISO/IEC 7810

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.